Guten Morgen zum UPDATE #486 von BASIC thinking. Heute wichtig: Solarspitzengesetz mit Γ„nderungen fΓΌr Photovoltaik-Besitzer, Twitter verklagt weitere Unternehmen wegen des Werbeboykotts und wer KI im Unternehmen nutzt, braucht nun gewisse Kompetenzen.

GOOD NEWS β˜€οΈ
Carsharing: Ein Fahrzeug ersetzt 18 Privatautos

Laut einer aktuellen Studie aus der Schweiz ersetzt ein Carsharing-Fahrzeug im Schnitt 18 Privatautos. In GroßstÀdten ist die Quote demnach sogar noch hâher. Die gemeinschaftliche Nutzung einer oder mehrerer Fahrzeuge sei demnach die umweltfreundlichste Art und Weise Auto zu fahren. mobility.ch

GREEN 🌱
Solarspitzengesetz: Neue EinspeisevergΓΌtung und Anspruch auf intelligenten StromzΓ€hler

Adobe Stock / Lightfield Studios

Der Bundestag hat das neue β€žSolarspitzengesetzβ€œ beschlossen. Damit gehen fΓΌr Photovoltaik-Betreiber einige Γ„nderungen einher. Laut Gesetz fΓ€llt die EinspeisevergΓΌtung kΓΌnftig unter bestimmten Vorraussetzungen weg. Wer eine Solaranlage besitzt, erhΓ€lt etwa keine EEG-VergΓΌtung mehr, wenn Strom eingespeist wird, wΓ€hrend die Preise an der StrombΓΆrse negativ sind. PV-Betreiber sollen dafΓΌr lΓ€nger von der EinspeisevergΓΌtung profitieren. Laut Bundesverband Solarwirtschaft halten sich die finanziellen Nachteile dadurch in Grenzen. Eine β€žintelligente Nutzung und Zwischenspeicherung des selbst erzeugten Solarstroms zu Zeiten negativer Strompreiseβ€œ wΓΌrde sogar wirtschaftlich von Vorteil sein. Denn: Wer eine Solaranlage besitzt, kΓΆnne dazu beitragen, Stromspitzen sowie negative Strompreise zu vermeiden. Das wiederum senke die Kosten fΓΌr die Energiewende. Seit Anfang 2025 haben Verbraucher deshalb einen Anspruch auf einen intelligenten StromzΓ€hler. FΓΌr PV-Anlagen mit einer Leistung von sieben Kilowatt-Peak wird dieser zur Pflicht. Hintergrund: Über diese sogenannten Smart Meter sollen Netzbetreiber die Stromerzeugung besser steuern und erneuerbare Energien verstΓ€rkt fΓΌr die Systemsicherheit nutzen kΓΆnnen. Wir haben uns das Gesetz genauer angeschaut.

HEADLINE BUZZ ⚑️
Die wichtigsten Headlines des Tages

Erste App mit Ü18-Inhalten fΓΌr das iPhone – Apple stinksauer: Über einen alternativen App-Store ist seit 18 Jahren erstmals eine App mit Ü18-Inhalten fΓΌr das iPhone erhΓ€ltlich. Hintergrund: Der Digital Markets Act (DMA) schreibt vor, dass Apple innerhalb der EU alternative MarktplΓ€tze zulassen muss. Ziel ist eine Begrenzung der Marktmacht der großen Digitalunternehmen. Der iPhone-Konzern ist bezΓΌglich der Inhalte jedoch β€žzutiefst besorgt ΓΌber die Sicherheitsrisiken". n-tv.de

Twitter verklagt weitere Unternehmen wegen Werbeboykott: Seit der Twitter-Übernahme durch Elon Musk haben sich zahlreiche Werbekunden von der Plattform, die mittlerweile X heißt, zurückgezogen. Da Musk einen organisierten Boykott wittert, hat er zahlreiche Unternehmen verklagt. Eine Klageerweiterung betrifft nun unter anderem auch Nestlé, Lego und Pinterest. basicthinking.de

El Salvador schafft Bitcoin als WΓ€hrung ab: El Salvador war das erste Land, das den Bitcoin zur offiziellen WΓ€hrung machte – zusΓ€tzlich zum US-Dollar. Hintergrund fΓΌr die Wiederabschaffung ist eine Voraussetzung des Internationalen WΓ€hrungsfonds, um an einen Kredit in HΓΆhe von 1,4 Millionen US-Dollar zu kommen. Wer seine Reise schon gebucht hat, um in El Salvador ein Bier mit Bitcoin zu zahlen, kann sich aber zurΓΌcklehnen: Die KryptowΓ€hrung bleibt β€œgesetzliches Zahlungsmittel”. golem.de

Kritik an Microsoft wegen Outlook-Update: Microsoft hat vor rund einem Jahr eine neue Outlook-Version verΓΆffentlicht. Seitdem bewirbt das Unternehmen sein neues E-Mailprogramm massiv. Mittlerweile sorgt das Update jedoch fΓΌr immer mehr Irritationen. Die Kritik: Fehlende Funktionen, eine lahmende OberflΓ€che und Bedenken in puncto Datenschutz. spiegel.de

TECH πŸ€–
Wer KI im Unternehmen nutzt, braucht nun gewisse Kompetenzen

Nach einer Übergangsphase gelten seit dem 2. Februar 2025 neue Vorschriften des AI Acts. KI-Systeme mit β€žunannehmbaremβ€œ Risiko sind demnach ab sofort verboten. Darunter fallen unter anderem sogenannte Social-Scoring-Anwendungen, die das Sozialverhalten von Menschen ΓΌberwachen. Bislang kamen solche System in der EU zwar nicht zum Einsatz, allerdings soll der AI Act sicherstellen, dass das auch so bleibt. Neben weiteren EinschrΓ€nkungen wie einem Verbot von EchtzeitΓΌberwachung im ΓΆffentlichen Raum ohne richterlichen Beschluss, gehen mit dem KI-Gesetz nun jedoch auch einige Verpflichtungen einher. Demnach dΓΌrfen BeschΓ€ftigte KI nur dann im Unternehmen nutzen, wenn sie ΓΌber gewisse Kompetenzen verfΓΌgen. Das Problem: Der AI Act definiert allenfalls schwammig, wer als Betreiber gilt. Es ist beispielsweise fraglich, ob BeschΓ€ftigte, die im Arbeitsalltag Programme wie ChatGPT nutzen, nun gewisse Kompetenzen benΓΆtigen oder lediglich BeschΓ€ftigte, die fΓΌr einen KI-Anbieter arbeiten und dadurch als Betreiber gelten. Unsere Analyse.

MEINUNG πŸ’¬
Die Frage der Woche

Die Auswertung der letzten Frage der Woche

Und hier die neue Frage der Woche: FΓ€hrst du einen Verbrenner (Diesel oder Benziner), ein E-Auto oder ein Hybridauto? Antworte uns einfach auf diese E-Mail, wir sind gespannt auf die Antworten der UPDATE-Community! NΓ€chste Woche prΓ€sentieren wir die Ergebnisse hier.

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